Die Wehrleitung der Feuerwehr setzt sich zusammen aus dem Leiter der Feuerwehr und seinen beiden Stellvertretern. der Wehrleiter und seine Stellvertreter werden auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch den Rat der Stadt bestellt. Sie haben ihr Amt jeweils für sechs Jahre inne.

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