Die Stadt Brühl unterhält eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Sie besteht seit dem Jahr 1876.
Die Freiwillige Feuerwehr Brühl erfüllt im Stadtbereich die nach § 3 BHKG übertragenen Aufgaben. Dazu gehört die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen.
Die Freiwillige Feuerwehr Brühl ist im wesentlichen durch das Nebeneinander von Freiwilliger Feuerwehr und Hauptamtlicher Wache gekennzeichnet. Die Hauptamtliche Wache ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Die Aktiven freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer leisten Ihren Einsatzdienst ausschließlich im Ehrenamt neben Beruf, Familie und Freizeit.