Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Wie können Brände verhindert oder ihr Schaden eingegrenzt werden? Nach § 14 Bau Ordnung NRW und Sonderbauvorschriften müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass
- der Entstehung eines Brandes und
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
- die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist
- die Feuerwehr wirksam die Brandbekämpfung einleiten kann.
Praktisch wird die Brandschutzdienststelle bei allen größeren Bauvorhaben von der Bauaufsicht oder von Sachverständigen um Stellungnahmen gebeten. Damit wird Vorbeugender Brandschutz schon vor dem Bau aktiv betrieben.
Steht ein Gebäude erst einmal, wird es abhängig von seiner Art und Größe mindestens alle fünf Jahre einer so genannten Brandschau unterzogen. Dabei prüfen Feuerwehrbeamte alle Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, erstellen entsprechende Mängelberichte und verfolgen bei Bedarf gemeinsam mit der Bauaufsicht die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes. Sprechen Sie uns an!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner Brandschutzdienststelle Feuerwehr Brühl:
- Josef Uhlhaas
Tel.: 02232-94430-29
Fax.: 02232-9443091
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Markus Brachschoß
Tel.: 02232-94430-25
Fax.: 02232-9443090
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anschrift der Brandschutzdienststelle:
Feuer- und Rettungswache Brühl
Rheinstr. 207
50321 Brühl
Termine nur nach Vereinbarung!