Ist es zulässig den Keller mit alten Möbeln und Matratzen voll zu stellen ?
Grundsätzlich können Sie in Ihrem Keller Möbel und Matratzen lagern. Flucht- und Rettungswege sollten aber ständig frei bleiben und nicht verstellt werden.
Wände zwischen Kellergeschossen und Treppenräumen müssen der Feuerwiderstandsklasse F 90 entsprechen und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-A-B) hergestellt sein.
Türen in diesen Wänden müssen rauchdicht und selbstschließend sein und der Feuerwiderstandsklasse T 30 entsprechen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Brandschutztüren sollten stets geschlossen sein um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.