Ist es zulässig vor Fenstern Gitter zum Schutz gegen Einbruch anzubringen ?

Fenster sind eine der schwächsten Stellen am Haus und deshalb oft das Ziel von Einbrechern.

Natürlich können Sie zum Schutz gegen Einbruch Ihre Fenster unter bestimmten Vorrausetzungen vergittern. Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss mit einem Aufenthaltsraum zwei Rettungswege vorhanden sein. Die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Eine erreichbare Stelle kann z.B. ein Balkon oder ein Fenster sein. Pro Nutzungseinheit (Wohnung/Geschoss) muss sich ein Fenster als Notausstieg (2.Rettungsweg) jederzeit öffnen lassen. An Fenster, die als Notausstieg dienen, werden bestimmte Anforderungen gemäß der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. (z.B. lichte Öffnung 0,90 m x 1,20 m)

 

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