Gebäude die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind, werden gemäß § 26 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 Brandverhütungsschauen durchgeführt.
Je nach Gefährdungsgrad werden die Gebäude wiederkehrend in Abständen von längstens 6 Jahren überprüft.
Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig. Kosten werden nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Brühl abgerechnet.
Bei Objekten nach Sonderbauverordnungen, z.B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen usw., werden die Brandschauen im Rahmen der s.g. "Wiederkehrenden Prüfung" gemeinsam mit dem Bauordnungsamt der Stadt Brühl durchgeführt.
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