Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze, aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.

Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung