Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze, aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.