Die Feuerwehr bietet allen Grundschulen und allen Vorschulgruppen der Kindergärten, eine qualifizierte Brandschutzerziehung an.
Eine frühe Brandschutzerziehung kann Brände verhindern.
Gerade Kinder sind im Umgang mit Zündmitteln und brennbaren Materialien unerfahren. Dies hat zur Folge, dass viele Brände von ihnen, meistens unabsichtlich, verursacht werden. Die Aufgabe der Erwachsenen muss somit eine frühe Aufklärung über den sachgerechten Umgang mit entsprechenden Gefahrenquellen sein.
Aus brandschutztechnischer Sicht ist es sinnvoll, die Kinder an die Thematik heran zuführen und ihnen ein gutes Vorbild zu sein.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle wenden. Für die Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Brandschutzerziehung.
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In unserem Downloadbereich sind Informationen für Bauherren, Architekten sowie Fachplaner hinterlegt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen weiter.
Vereinbarung Feuerwehrschlüsseldepot FSD 1 herunterladen
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Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A Muster herunterladen
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Muster-Richtlinie Flächen für die Feuerwehr_2007 herunterlanden
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Ein Feuer kann grundsätzlich überall und jederzeit entstehen. Entscheidend ist, wie schnell es entdeckt und gelöscht wird. Ein hoher Grad an Automatisierung und moderne Technologien stehen für Fortschritt, bergen aber auch neue Risiken: Der Mensch ist nicht mehr überall und ständig vor Ort, Sensibilität und Wert der Einrichtungen steigen. Gleichzeitig werden die Folgen einer Störung immer extremer und ein Brand schnell zur Existenzbedrohung.
Brandmeldeanlagen detektieren Brandgefahren und erkennen Entstehungsbrände automatisch. Sie warnen gefährdete Personen, alarmieren die Feuerwehr und versorgen die zuständigen Stellen mit allen relevanten Informationen. So wird der Brand schon im Entstehen bekämpft und Menschen, Werte und die Umwelt geschützt.
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Versammlungsstätten, Bahnhöfen, Warenhäuser, Universitäten, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.
Richtlinien_Feuerwehrplaene_April_2017 herunterladen
Merkblatt_Rueckstellen_einer_ausgeloesten_Brandmeldeanlage herunterladen
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Einheitliche Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Rhein-Erft-Kreis als ZIP-Container mit allen Anlagen:
Anschlussbedingungen_fuer_Brandmeldeanlagen_im_Rhein-Erft-Kreis.zip herunterladen
Gebäude die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind, werden gemäß § 26 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 Brandverhütungsschauen durchgeführt.
Je nach Gefährdungsgrad werden die Gebäude wiederkehrend in Abständen von längstens 6 Jahren überprüft.
Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig. Kosten werden nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Brühl abgerechnet.
Bei Objekten nach Sonderbauverordnungen, z.B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen usw., werden die Brandschauen im Rahmen der s.g. "Wiederkehrenden Prüfung" gemeinsam mit dem Bauordnungsamt der Stadt Brühl durchgeführt.
Brandschutztechnische_Auflagen_fuer_Gaststaetten_und_Imbissstuben herunterladen
Hier finden Sie Informationen für die Durchführung von Märkten, Straßenfesten und Veranstaltungen im Stadtgebiet Brühl aus brandschutztechnischer Sicht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle oder des Fachbereiches Ordnung der Stadt Brühl.
Merkblatt_Brandschutz_bei_Maerkten_Strassenfesten_Veranstaltungen herunterladen